Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2006 - L 16 U 126/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,106860
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2006 - L 16 U 126/04 (https://dejure.org/2006,106860)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.05.2006 - L 16 U 126/04 (https://dejure.org/2006,106860)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - L 16 U 126/04 (https://dejure.org/2006,106860)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,106860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R

    Berufskrankheit - BKV Anl 1 Nr 2108 - Bestimmtheitsgrundsatz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2006 - L 16 U 126/04
    In der Rechtsprechung der Sozialgerichte ist es inzwischen anerkannt, dass zur Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität für die Berufskrankheit nach Nr. 2108 der Anlage zur BKV das MDD zugrunde gelegt werden kann, zumal es keine festen Grenzwerte, sondern nur Richtwerte vorsieht, bei deren wesentlicher Unterschreitung die haftungsbegründende Kausalität nicht nachgewiesen ist (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteile vom 18. März 2003, Az. B 2 U 13/02 R, SozR 4-2700 § 9 Nr. 1, und vom 19. August 2003, Az. B 2 U 1/02 R).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 1/02 R

    Berufskrankheit - arbeitstechnische Voraussetzungen - BKV Anl Nr 2108 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2006 - L 16 U 126/04
    In der Rechtsprechung der Sozialgerichte ist es inzwischen anerkannt, dass zur Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität für die Berufskrankheit nach Nr. 2108 der Anlage zur BKV das MDD zugrunde gelegt werden kann, zumal es keine festen Grenzwerte, sondern nur Richtwerte vorsieht, bei deren wesentlicher Unterschreitung die haftungsbegründende Kausalität nicht nachgewiesen ist (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteile vom 18. März 2003, Az. B 2 U 13/02 R, SozR 4-2700 § 9 Nr. 1, und vom 19. August 2003, Az. B 2 U 1/02 R).
  • OLG Köln, 11.02.2004 - 5 U 150/03

    Schadensersatz gegen ein Universitätsklinikum wegen einer angeblichen Infektion

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2006 - L 16 U 126/04
    Diese Akte und die Gerichtsakte (Az. L 16 U 126/04, S 5 U 150/03) sind Gegenstand der Beratung gewesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht